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Ausbildung |
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Straßenbauer/Straßenbauerin
Mit wachsendem Umweltbewußtsein steigt auch die Zahl der einzurichtenden Fußgänger- und
Beruhigungszonen in den Städten, die mit Pflastersteinen und Platten geschmackvoll gestaltet werden.
Aber auch der Durchblick im Umgang mit riesigen Straßenbaumaschinen und Kenntnisse über die vielen
Materialien und die entsprechenden baulichen Maßnahmen sind bei dieser Berufswahl wichtig. |
| Voraussetzung: |
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. Technisches Verständnis,
Gesundheit, kräftige Konstitution und körperliche Gewandtheit, Widerstandsfähigkeit
gegenüber Hitze- und Kälteeinwirkungen. |
| Dauer: |
Gesamtdauer: Drei Jahre (36 Monate). Ausbildung in zwei Stufen (24 + 12 Monate). |
Ausbildungs- inhalt: |
1. Stufe (Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin) dauert 24 Monate und umfasst:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen v. Skizzen
- Durchführen von Messungen
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
- Herstellen von Verkehrswegen
- Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungs- systemen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen, Vertiefungsphase
2. Stufe (für den Straßenbauer/ für die Straßenbauerin) umfassen ab dem dritten
Ausbildungsjahr:
- Vertiefung der Punkte 1-4 der ersten Stufe
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- einrichten,S Sichern und Räumen von Baustellen
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen
- Herstellen der Unterlage von Decken und Beläge
- Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
- Herstellen von Asphaltdecken
- Herstellen von Decken aus Beton
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur (BIZ).
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