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  Ausbildung   

Straßenbauer/Straßenbauerin

Mit wachsendem Umweltbewußtsein steigt auch die Zahl der einzurichtenden Fußgänger- und Beruhigungszonen in den Städten, die mit Pflastersteinen und Platten geschmackvoll gestaltet werden.
Aber auch der Durchblick im Umgang mit riesigen Straßenbaumaschinen und Kenntnisse über die vielen Materialien und die entsprechenden baulichen Maßnahmen sind bei dieser Berufswahl wichtig.

Voraussetzung:

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Technisches Verständnis, Gesundheit, kräftige Konstitution und körperliche Gewandtheit, Widerstandsfähigkeit gegenüber Hitze- und Kälteeinwirkungen.

Dauer:

Gesamtdauer: Drei Jahre (36 Monate).
Ausbildung in zwei Stufen (24 + 12 Monate).

Ausbildungs-
inhalt:
1. Stufe (Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin)
dauert 24 Monate und umfasst:
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen v. Skizzen
  9. Durchführen von Messungen
  10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
  11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  13. Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  14. Herstellen von Verkehrswegen
  15. Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungs- systemen
  16. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen, Vertiefungsphase
2. Stufe (für den Straßenbauer/ für die Straßenbauerin) umfassen ab dem dritten Ausbildungsjahr:
  1. Vertiefung der Punkte 1-4 der ersten Stufe
  2. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  3. einrichten,S Sichern und Räumen von Baustellen
  4. Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  5. Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen
  6. Herstellen der Unterlage von Decken und Beläge
  7. Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
  8. Herstellen von Asphaltdecken
  9. Herstellen von Decken aus Beton
  10. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur (BIZ).

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